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15.01.2004 |
Regelvergütung des Konkursverwalters |
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Die Regelvergütung des Konkursverwalters stellt eine Bruttovergütung dar, die im Umfang des ermäßigten Satzes nach § 12 Abs. 2 UStG, die von dem Konkursverwalter zu zahlende Umsatzsteuer enthält, sodaß diesem zusätzlich zu der Regelvergütung als Ausgleich lediglich der Unterschiedsbetrag zur Umsatzsteuer nach dem allgemeinen Satz zusteht.
BGH, Beschl. v. 20.11.2003 IX ZB 469/02 ZInsO 1/ 2004 S. 30 |
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Verfasser: krs |
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