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25.03.2004 |
Schuldenbereinigungsplan ohne Verfallsklausel |
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Ein Schuldenbereinigungsplan ist für die Gläubiger benachteiligend im Sinne des § 309 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO, wenn er keine Verfallsklausel enthält, die mindestens die Gründe erfasst, die zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen . AG Neubrandenburg, Beschl. v.8.8.2003 ( nicht rechtskräfig ) in ZVI 1/2004 S. 23. |
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Verfasser: krs |
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