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10.12.2017 Gesellschafterstreit: Fragen zur Einziehung, Ausschluss, Sonderprüfung und Einsichtsrecht
Information Gesellschafterstreit : Fragen zur Einziehung, Ausschluss, Sonderprüfung und  Einsichtsrecht, die ich Ihnen beantworten kann:

II. Zwangsweise Beendigung der Mitgliedschaft durch Einziehung
1. Wie kann der Gesellschafter seine Mitgliedschaft verlieren?
2. Welche Vorausssetzungen für die Zwangseinziehung bestehen?
3. Welche taktische Vorgehensweise sollte bei Zwangseinziehung gewählt werden?
4. Was sind Gründe für eine Zwangseinziehung?
5. Können in der Satzung wichtige Gründe normiert werden?
6. Wir der Gesellschafter bei Einziehung des Geschäftsanteils von der Verpflichtung zur Aufbringung des Stammkapitals befreit?
7. Was passiert, wenn die Abfindung für den eingezogenen Geschäftsanteil aus gebundenen Mitteln der GmbH geleistet wird?
8. Wer ist zuständig für die Entscheidung über die Einziehung des Geschäftsanteils?
9. Welche Mehrheit ist erforderlich für die Beschlussfassung bei der Zwangseinziehung?
10. Ist der betroffene Gesellschafter bei der Beschlussfassung zur Zwangseinziehung stimmberechtigt?
11. Besteht bei der Zwangseinziehung das ultima ratio Prinzip?
12. Bedarf die Einziehungsentscheidung der Gesellschafterversammlung zu ihrer Wirksamkeit einer Umsetzung - wenn ja, welcher?
13. Was sind die Rechtsfolgen der Zwangseinziehung?
14. Welcher Abfindungsanspruch hat der von der Einziehung betroffene Gesellschafter; welcher Wert ist maßgeblich?
15. Verliert der betroffene Gesellschafter seine Rechte erst mit vollständiger Zahlung seiner Entschädigung?

III. Zwangsweise Beendigung der Mitgliedschaft durch Ausschluss

1. Darf ein Gesellschafter gegen seinen Willen ausgeschlossen werden?
2. Kann die Befugnis zum Ausschluss aus wichtigem Grund auf die Gesellschafterversammlung übertragen werden?
3. Was ist ein wichtiger Grund für den Ausschluss?
4. Gibt es bei der Zwei-Personen-Gesellschaft erhöhte Anforderungen an den wichtigen Grund? 5. Was passiert bei eigenem gesellschaftswidrigem Verhalten?
6. Gilt beim Ausschluss das ultima ratio Prinzip und welche weniger einschneidenden Mittel kommen in Betracht?
7. Ist ein Ausschluss ohne wichtige oder zumindest sachliche Gründe möglich?
8. Ist ein Ausschluss ohne besondere Gründe nach einem Erbfall möglich?
9. Wie sollte in der Satzung die Einziehung von Geschäftsanteilen geregelt werden?

IV. Auflösungsklage
1. Wie kann die Gesellschaft aufgelöst werden?
2. Gegen wen ist eine Auflösungsklage zu richten?
3. Was ist ein wichtiger Grund für eine Auflösungsklage?

V. Informationsrechte der GmbH-Gesellschafter
1. Welche Informationsrechte der Gesellschafter bestehen?
2. Wie macht der Gesellschafter seine Informationsrechte geltend?
3. Welche Schranken des Informationsrechts bestehen?
4. Gibt es Rechtsbehelfe bei Informationsverweigerung?

VI. Sonderprüfung
1. Kann die Gesellschafterversammlung Sonderprüfer bestellen?
2. Welche Voraussetzungen bestehen für einen wirksamen Sonderprüfungsbeschluss?
3. Was kann Gegenstand einer Sonderprüfung sein?
4. Welche Rechte und Pflichten hat der Sonderprüfer?
5. Besteht ein Informationsverweigerungsrecht gegenüber dem Sonderprüfer?
6. Wie muss der Sonderprüfer Bericht erstatten?
7. Welche Schranken des Sonderprüfungsrechts bestehen?
8. Welche Handlungsalternativen bieten sich einem mit einem gegen ihn gerichteten Sonderprüfungsantrag konfrontierten Gesellschafter?
9. Welche Rahmenbedingungen für eine Sonderprüfung sollte die Satzung idealerweise enthalten?

VII. Abfindung
1. Wenn ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet, welche Abfindung erhält er?
2. Welche Grenzen der Abfindung können in Gesellschaftsverträgen vereinbart werden?
3. Welche Abfindungsklauseln kommen in der Praxis vor und welche sind zu empfehlen?
4. Wie können die Modalitäten der Auszahlung geregelt werden?

Haben Sie Fragen zum Gesellschafterstreit?

Schicken Sie mir per email eine Zusammenfassung des wesentlichen Sachverhaltes.
Ich prüfe unentgeltlich, ob ich Ihnen helfen kann und will und welche Kosten durch meine Hilfe entstehen.



Hermann Kulzer
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Wirtschaftsmediator (uni. DIU)

www.gesellschafterstreit.info
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt
 
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