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| 18.08.2002 |
Insolvenzanfechtung und Sanierungshonorar |
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Beauftragt der spätere Gemeinschuldner einen Rechtsanwalt mit Sanierungsbemühungen, so ist die Zahlung des Honorars anfechtbar, wenn sie erst fast zwei Monate nach Fälligkeit und nach Zahlungseinstellung erfolgte |
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| Verfasser: Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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