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Die Primärenergiekosten (Gas, Heizöl) sind in den letzten Jahren gestiegen. Wind, Sonne und andere alternative Energiegewinnungsformen sind in der Anschaffung teuer. Alternative Vertragsgestaltungen sind daher gerade in Zeiten von Finanzierungsengpässen und Kostendruck gefordert, um die Energiewende schneller und billiger zu erreichen.
- 1. Contracting Definition
Wohnanlagen, Firmen, Altenheime oder Krankenhäuser kümmern sich überlicherweise selbst um die Wärmeversorgung. Sie kaufen Gas oder Öl und erzeugen dann in eigenen Anlagen. Beim Contracting übernimmt der Contractor in der Regel mit Hilfe eigener technischer Anlagen die Versorgung mit Nutzenergie. Beim Contracting wird also nicht die Primärenergie geliefert, sondern gleich das Endprodukt: z.B. Wärme. Contracting ist daher das Auslagern des Wärmebezugs und des Heizungsbetriebs an spezialisierte Dienstleister. Der Spezialist kann Ineffizienzen schnell erkennen und abstellen.
- 2. Vorteile von Energie-Contracting
Das Altenheim oder Krankenhaus oder das Unternehmen müssen sich nicht mehr um die Heizungsanlage kümmern. Die Altanlage wird –soweit möglich - vom Energie-Contractor abgekauft oder gepachtet oder der Energie-Contractor baut gleich eine neue, moderne Anlage ein. Der Energie-Contractor wird also zum Produzenten der Nutzenergie durch technische Anlagen z.B Heizungsanlage. Die Heizungsanlage wird optimiert und gewartet von dem Energie-Contractor. Die Kosten für die Wärmeversorgung sind meist günstiger, da der Energie-Contractor Einkaufsvorteile und meist auch steuerliche Vorteile hat. Aus Sicht des Krankenhausbetreibers, des Altenheims oder der Firma ist vorteilhaft, dass man sich um nichts mehr kümmern muss und der Energieverbrauch meist wesentlich gesenkt werden kann, dank moderner Technik.
- 3. Gesetzliche Besonderheiten
Seit der Mietrechtsreform, die in mehreren Stufen bis zur Jahresmitte 2013 in Kraft trat, besteht jetzt größere Sicherheit für das Contracting, da der Vermieter den Mieter nicht mehr vor der Umstellung auf Contracting fragen muss und die Contractingkosten anstelle der bisherigen Heizkosten auf die Mieter umlegen kann. Voraussetzung ist, dass der Dienstleister eine neue Heizanlage errichten oder die Wärme aus einem Netz beziehen muss- etwa als Fernwärme aus einem Blockheizkraftwerk
- 4. Risiken von Contracting
Durch die Verpachtung oder den Verkauf der Altanlage können steuerliche und/oder förderrechtliche Probleme entstehen. Bei gemeinnützigen Vereinen oder gemeinnützigen Gesellschaften kann durch die Verpachtung die Gemeinnützigkeit in Frage gestellt sein. Wer Fördermittel erhalten hat, muss vorher prüfen, ob der Verkauf der Anlage zu einer Rückzahlung von Fördermitteln führen kann. Wenn die vertragliche Konstruktion nur dazu dient, dass die Energiesteuer eingespart werden soll, könnte ein Gestaltungsmissbrauch im Sinne von 42 AO vorliegen. Eine Prüfung durch Steuerberater und Rechtsanwälte ist daher sinnvoll und notwendig.
- 5. Sonstiges zum Contracting
Anzahl der Contracting-Anbieter: 500 Größter Anbieter: Techem mit 5.700 Liegenschaften und 155 Millionen Euro Umsatz Gesamtumsatz Contracing 2012: 4 Milliarden Euro
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Hermann Kulzer MBA Fachanwalt Insolvenzverwalter
kulzer@pkl.com |
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