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03.04.2003 |
Erhaltung der Mietsache im Insolvenzverfahren |
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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vermieters begründet der Anspruch des Mieters auf Herstellung eines zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes der Mietsache unabhängig davon, ob der mangelhafte Zustand vor oder nach Eröffnung des Verfahrens entstanden ist, bei fortdauerndem Mietverhältnis eine Masseschuld.
BGH, Urt. v.03.04.2003-IX ZR 163/02- ZInsO 2003,412 |
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Verfasser: krs |
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