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03.04.2003 Erhaltung der Mietsache im Insolvenzverfahren
Information Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vermieters begründet der Anspruch des Mieters auf Herstellung eines zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes der Mietsache unabhängig davon, ob der mangelhafte Zustand vor oder nach Eröffnung des Verfahrens entstanden ist, bei fortdauerndem Mietverhältnis eine Masseschuld. BGH, Urt. v.03.04.2003-IX ZR 163/02- ZInsO 2003,412 insoinfo
Verfasser: krs
 
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