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15.06.2003 |
Der Weg in der Freiheit/ BGH schafft Schlupfloch für Anleger |
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Der Bundesgerichtshof macht den Ausstieg aus notleidenden Immobiliengeschäften möglich, wenn Darlehnsvertrag und Kaufvertrag nicht selbst, sondern durch einen Treuhänder unterschrieben wurden.
Es liegt ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz vor, wenn der Treuhänder keine Erlaubnis für eine umfassende Rechtsbetreuung hat.
Der Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Treuhänder und die Vollmacht sind dann nichtig.
Zu weiteren Angriffsmöglichkeiten: fragen Sie uns !
Zur BGH-Entscheidung:
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Verfasser: krs |
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