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15.05.2003 Eigenkapitalersatz in der Insolvenz
Information Der Eigenkapitalersatz stellt gerade in der Insolvenz einen vorrangigen Prüfungspunkt des Insolvenzverwalters dar.

Hat der Gesellschafter der Gesellschaft irgendwelche Leistungen zukommen lassen, die als Eigenkapital qualifiziert werden können ?

Gibt es Dritte, die wegen ihren Leistungen wie Gesellschafter gestellt werden müssen ?
 
Es gibt im Zusammenhang mit Eigenkapitalersatz zahlreiche Fallstricke.
Auch der Grundstückskäufer muss beim Erwerb von Immobilien darauf achten, ob die Immobilie dem Eigenkapitalersatzrecht unterfällt, vgl Dr. Küpper in ZInsO 24/2006 S. 1310 ff.  

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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
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