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| 20.06.2003 |
Verspätete Insolvenzantragsstellung/Schadensersatz des Geschäftsführers |
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Wer einen Geschäftsführer wegen verspäteter Insolvenzantragsstellung in Regress nimmt, muß den Insolvenzgrund beweisen. Der Geschäftsführer muß dann den Nachweis führen, daß gleichwohl die Fortbestehensprognose gerechtfertigt ist ( OLG Koblenz ). |
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| Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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