insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Insolvenzrecht A bis Z
Wirkung der Verfahrenseröffnung
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verliert der Schuldner die Befugnis, sein Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den Insolvenzverwalter über. Damit tritt auch eine Beschlagnahme der Insolvenzmasse ( das gesamte Vermögen des Schuldners zur Zeit der Eröffnung und während des  Verfahrens) ein. Die Arbeitseinkünfte des Schuldners unterliegen dem Insolvenzbeschlag, soweit sie gemäß §§ 850 bis § 850 i ZPO pfändbar sind.


zurück

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11