Abfindungsregelungen in Gesellschaftsverträgen regeln, was, wann der ausscheidende Gesellschafter erhält:
- Abfindungshöhe
- Abfindungsberechnung
- Abfindungsfälligkeit
- Abfindungsbedingungen
- Abfindungsabsicherung
- Auffangregelung
Ohne Regelung erfolg die Abfindung zum Verkehrswert. Daher sind Klauseln, die die Abfindung stark beschränken oder gar ausschließen, oft unwirksam. |