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Insolvenzrecht A bis Z
Zuschläge zur Regelvergütung des Insolvenzverwalters
  • Aus- und Absonderungsrechte  mit schwierigen Rechtsfragen  (verlängerte EV ua.)
    + 50 %
  • Auslandsvermögen
    + 25 %
  • Altlasten
    nach Aufwand des Verwalters
    + bis zu 50 %
  • Arbeitsrechtliche Fragen
    Insolvenzgeldbescheinigungen
    Insolvenzgeldvorfinanzierung
    Sozialauswahl
    Massenentlassungsanzeige
    Kündigungen
    Beschäftigungsgesellschaft
    Interessenausgleich
    Sozialplan + 25 bis 100 %
    Abschluss von Betriebsvereinbarung
    mehr als 100 Beschäftigte länger als 3 Monate + 44 %<
    20 bis 100 Beschäftigte + 35 %
  • Betriebsfortführung
    Beispiel 1: mittleres Unternehmen über einen Zeitraum von 2,5 Monaten +50 %
    Beispiel 2: kleines Unternehmen mit 40 Arbeitnehmern für einen Zeitraum von 15 Monaten + 40 %
    Beispiel 3:  mittleres Unternehmen nach § 267 HGB bis 1 Jahr + 75 Prozent; darüber hinaus je angefangenes weiteres Jahr + 50 %
  • Führung von Tochterunternehmen + 30 bis 70 %
  • Sanierungmaßnahmen
    Erarbeitung Sanierungskonzept + 100 %
    Bemühungen um / Verhandlungen über übertragende Sanierung +ü 50 bis 100 %
    schwierige Verhandlungen mit Interessenten +25
    Übertragende Sanierung + 50 bis 100 %
    schwierige Marktverhältnisses + 25 %
    Vielzahl von Interessenten +25 bis 40 %
    besondere Bemühungen um die Sanierung + 50 bis 100 %
  • Gläubigerausschuss
    Intensive Zusammenarbeit mit Gläubigerausschuss und erheblicher Abstimmungsbedarf + 25 %
  • Insolvenzplan
    Beispiel 1: Ausarbeitung eines Liquidationsplanes für ein mittleres Unternehmen + 100 bis 200 %
    Beispiel 2: Ausarbeitung eines umfangreichen Sanierungsplanes + 100 %


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11