|
Verwertung durch den Insolvenzverwalter/ nachrangige Grundschulden |
§ 242 Ein durch eine Zwangssicherungshypothek nachrangig gesicherter Gläubiger, dessen Recht bei einer Verwertung des Grundstücks wegen dessen wertausschöpfender Belastung durch im Rang vorgehende Rechte keinen Anteil am Erlös erwarten lässt, ist nicht verpflichtet, im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Grundstückseigentümers zugunsten der vom Insolvenzverwalter beabsichtigten freihändigen las-tenfreien Veräußerung des Grundstücks die Löschung seines Sicherungsrechts zu bewilligen.
BGH, Urteil vom 30. April 2015 -IX ZR 301/13 |
|
|