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Insolvenzanfechtung/ gesetzliche Vermutung und Widerlegung |
§ 133 Abs. 1, § 17 Abs. 2
Stützt sich der Insolvenzverwalter im Insolvenzanfechtungsprozess zum Nachweis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auf ein oder mehrere Beweisanzeichen und auf die im Falle einer Zahlungseinstellung bestehende gesetzliche Vermutung, ist im Rahmen des Prozessrechts auf Antrag des Anfechtungsgegners zur Entkräftung der Beweisanzeichen und zur Widerlegung der Vermutung durch einen Sachverständi-gen eine Liquiditätsbilanz erstellen zu lassen.
BGH, Beschluss vom 26. März 2015 -IX ZR 134/1 |
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