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Insolvenzrecht A bis Z
Orangenfall
Ein Ausbildungsfall, der einfach ein Grundprinzip des sachgerechten Verhandelns und der Mediation zeigt:

Interessen zählen nicht Positionen

Fast jede Ausbildung im sachgerechten Verhandeln beginnt mit dem Orangenfall.
Zwei Kinder streiten sich um eine Orange.
Jedes Kind will die Orange für sich haben.
Die Mutter möchte den Konflikt dadurch beenden, dass sie die Orange in der Mitte teilt.
Lernziel dieses Musterfalles ist jedoch zu hinterfragen, warum die Kinder die Orange haben wollen und was sie damit anstellen wollen.
Bei einer Rückfrage hätte sich -wie im Lehrfall- herausgestellt, dass ein Kind nur die Schale der Orange haben wollte für das Backen eines Kuchens.
Das andere Kind wollte das Fruchtfleisch.
Bei sachgerechter Streitschlichtung hätten die Bedürfnisse beider voll befriedigt werden können und nicht nur in Höhe von 50 %.
Auch im Gerichtssaal läuft es manchmal wie im Musterfall beschrieben.
Es wird ein Vergleich geschlossen: 50./.50 obwohl dieses Ergebnis nicht sachgerecht ist.

Auch bei komplexen Streitigkeiten kann es einfache Lösungen geben.
Eine Lösung, die von beiden Parteien gefunden wird, ist dauerhaft tragfähig und schafft ein Fundament für weitere Zusammenarbeit.


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11