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Loyalitäts- und Treuepflicht |
Neben den im Gesetz ausdrücklich normierten Pflichten trifft die Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft auch ein allgemeines Gebot zur "Treue" und zu "loyalem Verhalten"- die sogenannten Loyalitäts- und Treuepflcihten des Geschäftsführers.
Eine schuldhafte Verletzung kann zur Haftung des Geschäftsführers führen.
Eine umfassende Darstellung der Rechtsprechung und praktische Tipps zur Haftungsvermeidung können wir Ihnen gerne entgeltlich erteilen.
Natürlich beraten und vertreten wir auch Fälle im Bereich der Geschäftsführerhaftung.
Ferner ist der Autor als unabhängiger Wirtschaftsmediator bei Streit oder Haftungsfällen tätig.
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