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Quoten im Insolvenzverfahren
Bei Insolvenzverfahren in Deutschland, die im Jahr 2010 eröffnet und bis Ende des Jahres 2014 beendet wurden, erhielten Gläubiger - laut Angaben des Statistischen Bundesamtes- durchschnittlich 2,6 % ihrer Forderungen zurück.

Der Anteil des zur Verteilung verfügbaren Betrages belief sich auf 282 Millionen Euro.

Die Forderungen der quotenberechtigten Forderungen der Gläubiger belief sich auf 10,9 Milliarden Euro.

Die Verluste der Gläubiger betrugen damit 10,6 Milliarden Euro.

Bei Insolvenzverfahren von Unternehmen, die im Jahr 2010 eröffnet und bis Ende 2014 beendet wurden, lag die Deckungsquote bei 5,0 %.

Bei Verbraucherinsolvenzverfahren war die Deckungsquote mit 1,6 % deutlich geringer.

Insgesamt hatten die Gläubiger bei Unternehmensinsolvenzen Verluste in Höhe von knapp 3,6 Milliarden Euro.

Bei Verbraucherinsolvenzen summierten sich die Verluste auf 3,9 Milliarden Euro.

Für die übrigen Insolvenzverfahren ergaben sich Verluste in Höhe von rund 3,2 Milliarden Euro.

Von den 151 440 im Jahr 2010 eröffneten Insolvenzverfahren in Deutschland wurden 87,7 % bis zum Jahresende 2014 beendet.

Dabei konnten von den 23 369 eröffneten Insolvenzverfahren von Unternehmen 58,7 % abgeschlossen werden.

Die Verfahrensdauer bei Verbraucherinsolvenzen war deutlich kürzer: 94,5 % der 104 666 eröffneten Verfahren wurden bis Ende 2014 beendet.

Bei 559 Unternehmensinsolvenzverfahren erfolgte eine Sanierung.

Dabei wurden 5 958 Arbeitsplätze gesichert.

Besonders häufig gab es einen Sanierungserfolg bei Insolvenzverfahren mit hohen Forderungssummen. So konnten beispielsweise bei Verfahren mit Forderungen ab 5 Millionen Euro 26,7 % der Unternehmen saniert werden. Sehr geringen Sanierungserfolg hatten dagegen Verfahren mit niedrigen Forderungen: Nur bei 1,6 % der Unternehmen mit Forderungen unter 50 000 Euro erfolgte eine Sanierung.

23.11.2017 Quoten in Insovenzverfahren: Gläubiger erhielten bei den bis 2014 beendeten Insolvenzverfahren durch­schnittlich 2,6 % ihrer Forderungen zurück
Information Bei Insolvenzverfahren in Deutschland, die im Jahr 2010 eröffnet und bis Ende des Jahres 2014 beendet wurden, erhielten Gläubiger durchschnittlich 2,6 % ihrer Forderungen zurück.

Der Anteil des zur Verteilung verfügbaren Betrages belief sich auf 282 Millionen Euro.

Die Forderungen der quotenberechtigten Forderungen der Gläubiger belief sich auf 10,9 Milliarden Euro.

Die Verluste der Gläubiger betrugen damit 10,6 Milliarden Euro.

Bei Insolvenzverfahren von Unternehmen, die im Jahr 2010 eröffnet und bis Ende 2014 beendet wurden, lag die Deckungsquote bei 5,0 %.

Bei Verbraucherinsolvenzverfahren war die Deckungsquote mit 1,6 % deutlich geringer.

Insgesamt hatten die Gläubiger bei Unternehmensinsolvenzen Verluste in Höhe von knapp 3,6 Milliarden Euro.

Bei Verbraucherinsolvenzen summierten sich die Verluste auf 3,9 Milliarden Euro.

Für die übrigen Insolvenzverfahren ergaben sich Verluste in Höhe von rund 3,2 Milliarden Euro.

Von den 151 440 im Jahr 2010 eröffneten Insolvenzverfahren in Deutschland wurden 87,7 % bis zum Jahresende 2014 beendet.

Dabei konnten von den 23 369 eröffneten Insolvenzverfahren von Unternehmen 58,7 % abgeschlossen werden.

Die Verfahrensdauer bei Verbraucherinsolvenzen war deutlich kürzer: 94,5 % der 104 666 eröffneten Verfahren wurden bis Ende 2014 beendet.

Bei 559 Unternehmensinsolvenzverfahren erfolgte eine Sanierung.

Dabei wurden 5 958 Arbeitsplätze gesichert.

Besonders häufig gab es einen Sanierungserfolg bei Insolvenzverfahren mit hohen Forderungssummen. So konnten beispielsweise bei Verfahren mit Forderungen ab 5 Millionen Euro 26,7 % der Unternehmen saniert werden. Sehr geringen Sanierungserfolg hatten dagegen Verfahren mit niedrigen Forderungen: Nur bei 1,6 % der Unternehmen mit Forderungen unter 50 000 Euro erfolgte eine Sanierung.
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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt für Insolvenzrecht aus Pressemittelung des Statistischen Bundesamts

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