Zulässigkeit der Kündigung eines Werklieferungsvertrags in der Insolvenz des Unternehmers (dazu: Urteil vom 14.09.2017, IX ZR 261/15):
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers stellt für sich genommen keinen wichtigen, die Vergütungsansprüche des Unternehmers ausschließenden Grund für die Kündigung eines nach dem Eröffnungsantrag geschlossenen Werklieferungsvertrages dar.
BGH, BB 2017, 2637-2640 |