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Insolvenzrecht A bis Z
Insolvenzantrag / unvollständige Angaben / Frist verpasst zur Nachbesserung
Dies ist eine gängige Reaktion eines Insolvenzgerichts auf einen Insolvenzantrag (hier Regelinsolvenzantrag) bei dem der Antrag nicht zulässigk ist, weil Angaben fehlen.


Verfahren Mustert, Vorname
wg. Regelinsolvenz

Sehr geehrter Herr Mustermann,
In oben bezeichneter Angelegenheit ist lhr Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über lhr Vermögen hier eingegangen.

Der Antrag ist derzeit noch unzulässig, da seit 1.3.2012 nach S 13 lnsO n.F. jeder Eigenantrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens zwingend enthalten muss :
- ein Verzeichnis sämtlicher Gläubiger (bezeichnet. mit Name, Vorname, Firma, Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer (Postfach reicht mangels Zustellfähigkeit nicht!))
- ein Verzeichnis der Forderungen der Gläubiger und
- eine vom Schuldner unterzeichnete Erklärung, dass die vorstehend genannten Verzeichnisse richtig und vollständig sind.

Soweit die Verzeichnisse und die Vollständigkeits- und Richtigkeitserklärung nicht vorliegt, ist der Antrag unzulässig und muss zurückgewiesen werden.

Vorliegend fehlt" das Gläubigerverzeichnis.' die Erklärung über die Vollständigkeit und Richtigkeit des Gläubiger- und Forderungsverzeich- nisses.

Sie erhalten daher die Gelegenheit,binnen zwei Wochen das Versäumte nachzuholen. Binnen gleicher Frist reichen Sie bitte auch den beigefügten lnsolvenzfragebogen (der im Übrigen die vorstehend beschriebenen Verzeichnisse und die Vollständigkeitserklärung in Blankoform enthält) ein. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird der lnsolvenzantrag zurückgewiesen.



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