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Insolvenzrecht A bis Z
Aufstellung Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
  • Vermögens- 
  • Finanz- und 
  • Ertragslage der Gesellschaft 
zu vermitteln, § 264 Abs.2 HGB.( Beck´scher Kommentar § 264 Rdnr. 37 ff.) 

Einzelheiten hierzu im Beck´schen Bilanzkommentar § 264 Rdnr. 32 ff. 



Zu den grundlegenden Aufgaben des Jahresabschlusses gehören die 
  • Rechenschaftsfunktion
  • Gewinnermittlungsfunktion
  • Ausschüttungsbemessungsfunktion
  • Gläubigerschutzfunktion
  • Informationsfunktion, vgl. Beck´scher Bilanzkommentar a.a.O Rdnr. 35.

Der Jahresabschluss, der in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung erstellt wurde, schafft einen Beweis ersten Anscheins dafür, dass er auch ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, vgl. Beck´scher Bilanzkommentar § 264 Rdnr. 43. Es müssen besondere Umstände vorliegen, dum diesen Beweis ersten Anscheins aufzuheben, vgl. Beck a.a. O.

 


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