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Insolvenzrecht A bis Z
Erbschaft / Umschreibung eines Titels gegen den Erblasser
Es liegt ein Vollstreckungstitel gegen den Erblasser vor.

Ist der Nachlass werthaltig und haben die Erben des Erblassers das Erbe angenommen, kann der Gläubiger den gegen den Erblasser gerichteten Vollstreckungstitel nach § 727 ZPO gegen den Erben als Rechtsnachfolger des Erblassers umschreiben lassen.



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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11