Es liegt ein Vollstreckungstitel gegen den Erblasser vor.
Ist der Nachlass werthaltig und haben die Erben des Erblassers das Erbe angenommen, kann der Gläubiger den gegen den Erblasser gerichteten Vollstreckungstitel nach § 727 ZPO gegen den Erben als Rechtsnachfolger des Erblassers umschreiben lassen. |