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Insolvenzrecht A bis Z
Genossenschaft / Gründungsprüfung
Jede Genossenschaft ist verpflichtet, einem genossenschaftlichen Prüfungsverband beizutreten, der die Gründung der Genossenschaft sowie die laufende Geschäftstätigkeit prüft und begleitet.

Vor Eintragung der Genossenschaft in das Genossenschaftsregister muss daher ein anerkannter genossenschaftlicher Prüfungsverband eine gutachterliche Stellungnahme darüber abgeben, ob „nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere der Vermögenslage der Genossenschaft, eine Gefährdung der Belange der Mitglieder oder der Gläubiger der Genossenschaft zu besorgen ist.“

Voraussetzung zur Abgabe einer derartigen Stellungnahme ist die Gründungsprüfung.


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11