Was ist, wenn der Veranstalter die Rückerstattung wegen „höherer Gewalt“ in den Allgemeinene Geschäftsbedingungen verweigert?
Ist der Käufer von Tickets Verbraucher, wird er durch eine solche Klausel unangemessen benachteiligt. Sie ist deswegen gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Der Grund für die Absage einer Veranstaltung fällt nicht ins Gewicht.
Ergebnis: Es besteht ein Anspruch auf Ersatz des bezahlten Eintrittspreises. |