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Pflegestufen
Pflegestufen 

Versicherte, die ihren Lebensalltag nicht mehr selbständig bestreiten können, sind auf die Hilfe von Angehörigen oder auf Pflegepersonal angewiesen.

Die Stufen der Pflege sind unterschiedlich.
Der Bedarf reicht vom täglichen Einkauf bis zur 24-Stunden-Betreuung. 

Die pflegebedürftigen Menschen werden in Deutschland in ein System aus fünf Pflegegrade eingegliedert, das sich nach der Schwere der Beeinträchtigung und den täglichen Pflegeaufwand (Pflegebedürftigkeit) richtig. 

Hauptkriterium für die Einteilung in einen Pflegegrad ist die Zeit, die benötigt wird, um die Grundpflege einer pflegebedürftigen Person zu sichern.

Dazu  zöhlen: 

  • Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Kämmen, Blasen- oder Darmentleerung
  • Ernährung: Mundgerechtes Zubereiten oder Aufnahme der Nahrung
  • Mobilität: Selbständiges Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (z.B.zum Arzt, Behörden, nicht für Spaziergänge)

Die Pflegestufe III wird als „Schwerstpflegebedürftigkeit“ definiert.
Für diese Stufe ist eine Hilfsbedürftigkeit in der Ernährung, der Mobilität und der Körperpflege rund um die Uhr notwendig – auch in der Nacht
(22.00 bis 6.00 Uhr).
Zusätzlich müssen die Betroffenen mehrmals in der Woche Hilfe bei der Bewältigung der hauswirtschaftlichen Versorgung (Einkauf, Hausputz oder Ähnliches) benötigen, um die vorbenannte Pflegestufe zu erhalten.

Pflegestufe III: Grundleistungen

  • Pflegegeld: 728,00 € monatlich
  • Sachleistungen: 1.612,00 € monatlich
  • Vollstationäre Pflege: 1.612,00 € monatlich

Die Pflegestufe I Ist die erste Stufe des 3-gliedrigen Pflegesystems in Deutschland.

Eine Person in dieser Pflegestufe muss eine „erhebliche Pflegebedürftigkeit“haben. Das heißt,  dass der Pflegebedürftige täglich mindestens bei zwei Verrichtungen Hilfe benötigt. Dies muss im Bereich der Ernährung, der Mobilität oder Körperpflege geschehen. Zudem bedarf es mehrmals in der Woche Hilfestellungen in der hauswirtschaftlichen Versorgung, beispielsweise beim Einkauf oder der Reinigung des Haushaltes.

Die Leistungsart hängt von der Art der Pflege ab. Pflegebedürftige der Pflegestufe I mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz haben einen Anspruch auf bis zu 316 Euro Pflegegeld im Monat.

Pflegestufe I: Grundleistungen

  • Pflegegeld: 244,00 € monatlich (316,00 Euro bei Demenz)
  • Sachleistungen: 468,00 € monatlich (689,00 Euro bei Demenz)
  • Vollstationäre Pflege: 1.064,00 € monatlich

Die Pflegestufe II bildet die mittlere Stufe im 3-gliedrigen Pflegesystem und wird als „Schwerpflegebedürftigkeit“ bezeichnet.

Zum Erreichen dieser Stufe bedarf es mindestens dreimal täglich zu unterschiedlichen Zeiten Hilfe bei der Bewältigung verschiedener Dinge aus den Bereichen der Ernährung, der Mobilität oder der Körperpflege.

Zusätzlich ist mehrmals wöchentlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig. Hierzu gehört das Einkaufen und die Hausreinigung.

Für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz gibt es ein Pflegegeld von bis zu 545 Euro im Monat.

Pflegestufe II: Grundleistungen

  • Pflegegeld: 458,00 € monatlich (545,00 Euro bei Demenz)
  • Sachleistungen: 1.144,00 € monatlich (1298,00 Euro bei Demenz)
  • Vollstationäre Pflege: 1.330,00 € monatlich


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