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Subunternehmer |
- Ein Baggerführer, der Geräte seines Auftraggebers nutzt, ist selbstständig, wenn er für ein Pauschalhonorar bzw. zum Festpreis arbeitet, weil er damit ein Unternehmerrisiko besteht. Wenn er eine eigene sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterin beschäftigt, gilt dies erst recht (Urteil vom 16.12.2014 - L 11 R 2387/13).
- Wenn ein Baggerfahrer für einen festen Stundenlohn arbeitet, entspricht dies der typischen Entlohnung eines abhängig Beschäftigten (Urteil vom 30.09.2014 - L 11 KR 2937/13). Es entfällt das Risiko, für seinen Arbeitseinsatz keine Gegenleistung zu erhalten.
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