Am 19. September 2020 wurde der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) vorgelegt.
Das Gesetz wurde im Dezember 2020 vom Bundestag angenommen und vom Bundesrat bestätigt.
Das neue Gesetz tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft:
Es dient der Umsetzung der EU-Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen (EU) 2019/1023.
Zahlreiche Gesetze müssen aufgrund des SanInsFoG angepasst werden, InsO, COVInsAG, AktG, GmbHG uvm.
Kern des neuen Gesetzes ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) mit Regelungen zu vorinsolvenzrechtlichen Restrukturierungsinstrumenten.
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