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Insolvenzrecht A bis Z
Parteiverrat durch einen Anwalt
Der Tatbestand des Parteiverrats ist erfüllt, wenn der Anwalt in derselben Rechtssache beiden Parteien pflichtwidrig dient.

Für die Frage, ob dieselbe Rechtssache vorliegt, kommt es auf das materielle Rechtsverhältnis, den sachlich-rechtlichen Inhalt der anvertrauten Interessen an. 

Dieselbe Rechtssache liegt beispielsweise vor:

-Vertretung von Fahrer(im Strafprozess) und Geschädigten(im Haftungsprozess)

-Strafverteidigung des Geschäftsführers im Untreueverfahren  und später Vertretung der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer im Haftungsprozess

Der Anwalt muss beiden Parteien pflichtwidrig dienen.



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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11