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Insolvenzrecht A bis Z
Hinweispflicht des Gerichts
Das Gericht verletzt seine Hinweispflicht aus 139  Abs. 2 ZPO, wenn es ohne vorherigen Hinweis eine Klage mangels Aktivlegitimation des Klägers abweist, nachdem es zuvor durch eine Beweisaufnahme zu erkennen gegeben hat, dass es die Klage für schlüssig hält. BGH, Urteil vom 27. 9. 2006 – VIII ZR 19/04; OLG Hamm (lexetius.com/2006,2798)


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