Der Betriebsrat der Muster-AG
An den Vorstand der Muster AG
Betr.: Einsicht in die Liste der Bruttolöhne und -gehälter
Sehr geehrter Herr Vorstand Y,
der Betriebsrat hat am … beschlossen, dass der Betriebsratsvorsitzende Einblick in die vorhandenen Listen über Bruttolöhne und -gehälter nehmen soll.
Gemäß §§ 80 II S.2 BetrVG sind der Betriebsratsvorsitzende oder ein Betriebsausschuss berechtigt, in die Listen mit den Bruttolöhnen und- gehälter Einsicht zu nehmen.
Die Einsichtnahme in die Lohn- und Gehaltslisten ist erforderlich, damit der Betriebsrat die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 75 Abs. 1 BetrVG) überprüfen kann.
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