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Betriebsrat: Abtretung des Freistellungsanspruchs an den Rechtsanwalt |
Der Betriebsrat kann den ihm zustehenden Freistellungsanspruch wirksam an den von ihm eingesetzen Rechtsanwalt abgetreten.
Die Abtretung bedarf eines förmlichen Beschlusses des Betriebsrats.
Ein solcher Beschluss ist zur Abtretung eines Freistellungsanspruchs des Betriebsrats grundsätzlich erforderlich (BAG v. 13.5.1998 ... 7 ABR 65/96, AP Nr.55 zu §80 BetrVG 1972 §80 Nr.55 = EzA BetrVG 1972 §80 Nr.42, zu B I der Gründe , dazu EWiR 1998, 1061 (Willemsen/Müller) ).
BAG |
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