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Insolvenzrecht A bis Z
Entgelttransparenzgesetz: Erfüllung der Auskunftspflicht durch den Arbeitgeber

 

Eine interessante Entscheidung des BAG zum EntgTranspG
(Beschluss vom 28. Juli 2020 – 1 ABR 6/19):  

"Dem Betriebsrat steht ein Einsichts- und Auswertungsrecht von Bruttoentgeltlisten nach dem EntgTranspG nicht zu, wenn der Arbeitgeber die Erfüllung der Auskunftsverpflichtung nach dem EntgTranspG berechtigterweise selbst übernommen hat."



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