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Insolvenzrecht A bis Z
Scheidung: Anhörung mit (mindestens) 6 Fragen des Gerichts
Die Scheidung setzt eine richterliche Anhörung voraus.

I. Was passiert im Anhörungstermin zum Scheidungsantrag?

1. Ausweisen:
Die Parteien müssen sich ausweisen.

2. Anhörung und Belehrung
Die Betelligten werden durch das Gericht gemäß § 128 FamFG angehört, um sich von den Voraussetzungen der Scheidung zu überzeugen.
Darüber belehrt das Gericht.

3. Trennungsjahr
Das Gericht fragt, ob das Trennungsjahr abgelaufen ist.
Bei einer räumlichen Trennung reicht meist die Angabe des Auszugs.  
Bei einer Trennung innerhalb der Wohnung fragt das Familiengericht, wie sich die Trennung in der gleichen Wohnung vollzogen hat. '

4. Versöhnungsversuch
Das Gericht fragt, ob es zwischenzeitlich Versöhnungsversuche gegeben hat.

5. Scheitern der Ehe
Das Gericht fragt, ob die Ehegatten die Ehe als endgültig gescheitert ansehen.

6. Wille der Ehegatten
Das Gericht fragt, ob die Ehegatten geschieden werden wollen.

II.  Folgensachen
Im  Scheidungstermin wird außerdem die Einigungen über Folgesachen (Versorgungsausgleich, Hausratsaufteilung etc.) protokolliert und beschlossen.

Danach erfolgt der Scheidungsbeschluss.

Die Ehegatten können auf Rechtsmittel verzichten, dann wird die Scheidung rechtskräftig. 


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11