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Insolvenzrecht A bis Z
Ausschlagung Erbschaft

Achtung: Schlägt der Erbe nicht innerhalb der Ausschlagungsfrist aus, so gilt die Erbschaft als angenommen, § 1943 BGB.

Wer nicht Erbe werden will, muss rechtzeitig handeln. 




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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11