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Negativer Feststellungsklage des Schuldners bei Forderungsanmeldung aus unerlaubter Handlung |
§ 184, 302 Nr. 1 InsO; 256 Abs.1 ZPO
BGH Urt. vom 10.10.2013 IX ZR 30/13 ZInsO 2013, 2206,
und ZInsO 2013 S. 2253 (Die Zulässigkeit der negativen Feststellungsklage des Schuldners nach Widerspruch gegen den Rechtsgrund der unerlaubten Handlung).
Leitsatz: Der Schuldner kann seinen Widerspruch gegen den angemeldeten nicht titulierten Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung bereits vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens mit der negativen Feststellungsklage weiter verfolgen.
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