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Management Letters |
Wird ein Geschäftsleiter im Rahmen einer Unternehmenstransaktion um die Abgabe eines Management Letters gebeten, ist Vorsicht geboten. Denn je nach Ausgestaltung kann die Abgabe einer entsprechenden Erklärung zu einer verschuldensunabhängigen und unbegrenzten Haftung führen.
Betriebs-Berater | BB 34.2016 | 22.8.2016 S. 1987 |
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