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Insolvenzrecht A bis Z
Gleichheitsgrundsatz: wann darf ich ungleich behandeln?
Zulässigkeit einer Differenzierung?
legitimes Differenzierungsziel („warum?“)
Geeignetheit der Differenzierung („zielführend?“)
Erforderlichkeit der Differenzierung („milderes Mittel?“) '
Angemessenheit der Differenzierung = Abwägung
(„Sind die Unterschiede zwischen den beiden Vergleichsgruppen so gewichtig, daß die die ungleiche Behandlung rechtfertigen?“


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11