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Insolvenzrecht A bis Z
Anspruch durchsetzen

Es sind 10 Punkte zu prüfen/ beachten

1. Was ist die Anspruchsgrundlage
-Vertrag
-Leistungsvereinbarung
-Zusagen vor Vertragsschluss?
-Verstoß gegen  Art 3 GG ua?
-Sonstige ?

2. Was sind die Anspruchsvoraussetzungen der Anspruchsgrundlage
a)
b)
c)
d) 

3. Sind die Anspruchsvoraussetzungen im eigenen Fall erfüllt (Subsumtion)
a)
b)
c)
d)

4. Wann ist der Anspruch entstanden?

5. Wann verjährt der Anspruch?
a)Gesetzliche Bestimmungen
b)Berechnung

6. Liegt eine Unterbrechung der Verjährung vor (Auszug unverbindlich)
a)Vereinbarung
b)Mahnbescheid
c)Klage
d)Ratenzahlung
e)Sonstige

7. Was kostet die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs
a) Gerichtskosten
b) eigener Anwalt
aa)Geschäftsgebühr
bb) Terminsgebühr
c) Kosten im Fall des Unterliegens

8. Prozeßaussichten
a) Zeugenrisiko
b) Beweislastrisiko
c) Prozeßrisiko allgemein
d) Prozeßrisiko im vorliegenden Fall
e) eigene Einschätzung

9. Fazit
10. Empfehlung 

 


29.03.2021 Ansprüche prüfen und mit System erfolgreich durchsetzen: Anspruchsgrundlage, Voraussetzungen, Prozessrisiken, Kosten
Information

I. Anspruch entstanden

1. Was ist die Anspruchsgrundlage 
- Vertrag (Angebot, Annahme)
- Leistungsvereinbarung 
- Zusagen vor Vertragsschluss
- Verstoß gegen  §§ XX ua
- Sonstige 

2. Was sind die Anspruchsvoraussetzungen der Anspruchsgrundlage
a)
b)
c)
d) 

Beispiele: z.B. § 433 II BGB, § 985 BGB uvm.; 
beim Werkvertrag: Leistungsumfang bestimmt vereinbart,Leistungen ordnungsgemäß erbracht, Abnahme erfolgt, Rechnungslegung hat stattgefunden

3. Sind die Anspruchsvoraussetzungen im eigenen Fall erfüllt (Subsumtion)
a)
b)
c)
d)

4. Keine rechtshindernden Einwendungen

a) Willensmangel nach §§ 116 – 118 BGB
b) Formnichtigkeit, § 125 S. 1 BGB
c) Verstoß gegen gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) bzw. Sittenwidrigkeit (§138 BGB)
d) Anfechtung, §§ 119 ff., 142 BGB

II. Anspruch nicht erloschen (rechtsvernichtende Einwendungen)

1. Erfüllung, § 362 I BGB
2. Rücktritt, § 346 BGB
3. Kündigung ua


III. Anspruch durchsetzbar (rechtshemmende Einreden)

Wenn der Anspruch entstanden und nicht erloschen ist, erfolgt im nächsten Schritt die Prüfung, ob er trotzdem möglicherweise nicht geltend gemacht werden kann:

1. Einrede: Vertrag ist nicht erfüllt, § 320 BGB
2. Einrede: Anspruch ist verjährt , § 214 I BGB 

a) Wann verjährt der Anspruch?
aa) wann ist Anspruch entstanden?
bb) maßgebliche gesetzliche Bestimmungen der Verjöhrung
cc) Berechnung der Verjährung

b) Liegt eine Unterbrechung der Verjährung vor (Auszug unverbindlich)
aa) Vereinbarung
bb) Mahnbescheid
cc) Klage
dd) Ratenzahlung
ee) Sonstige

IV. Kosten und Risiken
1. Was kostet die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs
a) Gerichtskosten
b) eigener Anwalt
aa) Geschäfts-/Verhandlungsgebühr
bb) Terminsgebühr
cc) Vergleichsgebühr (unter Umständen)
c) Kosten im Fall des Unterliegens

2. Prozeßaussichten und Prozessrisiken
a) Zeugenrisiko
b) Beweislastrisiko
c) Prozeßrisiko allgemein
d) Prozeßrisiko im vorliegenden Fall
e) eigene Einschätzung
(wir machen eine Prozessrisikoanalyse mit System)

V. Fazit und Empfehlung 

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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt

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