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Insolvenzrecht A bis Z
ARGE
Im Bau wird seitens kleinerer Unternehmen häufig eine ARGE gegründet, um auch größere Aufträge abwickeln zu können.

Wenn das Bauvorhaben abgeschlossen ist, wird das Bauvorhaben abgerechnet und die ARGE mit eine Schlussaufstellung aller Aktiv- und Passivwerte. 

Es ist spezifische Bilanzform und nennt sich die ARGE-Auseinandersetzungsbilanz.

Sie wird auch beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus der ARGE (gemäß § 24 Abs. 2 der ARGE- Musterverträge), gleichgültig aus welchem Grund, zur Ermittlung des Ausscheidungsguthabens zum Stichtag des Ausscheidens aufgestellt.

Aufgestellt wird das durch die kaufmännische Geschäftsführung.


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