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Insolvenzrecht A bis Z
Kreditor
Kreditor, Creditor  (lateinisch )
Der Gläubiger. Jemand, der von einem anderen eine Leistung zu fordern berechtigt ist.

Kredit, Creditum ( lat.) die Schuld, Darlehen.

Debitor, Der Schuldner; jemand, der einem anderen zu einer Leistung verpflichtet ist.

Debitum = das Geschuldete, die Schuld 


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11