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Insolvenzrecht A bis Z
Gewerbeummeldung: wann ist sie erforderlich?
Wann eine Gewerbeummeldung notwendig ist

Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn

  • ein bestehendes Gewerbe den Inhaber wechselt

  • das Unternehmen innerhalb einer Gemeinde oder Stadt umzieht

  • sich der Gegenstand des Gewerbes ändert

  • sich der Gegenstand des Gewerbes ausdehnt und beispielsweise zusätzliche Dienstleistungen hinzukommen

  • ein Reisegewerbetreibender den Gegenstand seiner Geschäftstätigkeit ändert.

     

    Ist das online möglich?Ja

    Zum Formular:

    Welche Tätigkeit wird nach der Änderung ausgeübt? (bitte genau angeben und Tätigkeit möglichst genau beschreiben: z. B. Herstellung von Möbeln, Elektroinstallationen und Elektroeinzelhandel, Großhandel mit Lebensmitteln; bei mehreren Tätigkeiten bitte den Schwerpunkt unterstreichen).18 Neu ausgeübte Tätigkeit - ggf. ein Beiblatt verwenden



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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11