insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Insolvenzrecht A bis Z
Gewerbeummeldung nach 14 GewO oder 55 c GewO
Gewerbe-Ummeldung nach § 14 GewO oder § 55 c GewO 
Hinweise zur Gewerbeummeldung(§ 14 Gewerbeordnung)

Für eine schriftliche Gewerbeummeldung kann in Abhängigkeit vom Grund der Ummeldung z.B. Tätigkeitserweiterung oder Rechtsformänderung auf folgende Unterlagen nicht verzichtet werden:

• Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung;

• Bei ausländischen Gewerbetreibenden:Kopie der für angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung;

• Bei juristischen Personen:Bei Eintragung im Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges oder ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftsvertrag (bei einer GmbH & Co. KG wird der vom Notar beglaubigter Gesellschaftsvertrag (bei einer GmbH & Co. KG wird der Handelsregistereintrag oder Komplementär-GmbH benötigt);

• Bei juristischen Personen in Gründung:Kopie des notariell beglaubigten Gesellschaf


zurück

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11