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Gewerbeummeldung nach 14 GewO oder 55 c GewO |
Gewerbe-Ummeldung nach § 14 GewO oder § 55 c GewO Hinweise zur Gewerbeummeldung(§ 14 Gewerbeordnung)
Für eine schriftliche Gewerbeummeldung kann in Abhängigkeit vom Grund der Ummeldung z.B. Tätigkeitserweiterung oder Rechtsformänderung auf folgende Unterlagen nicht verzichtet werden:
• Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung;
• Bei ausländischen Gewerbetreibenden:Kopie der für angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung;
• Bei juristischen Personen:Bei Eintragung im Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges oder ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftsvertrag (bei einer GmbH & Co. KG wird der vom Notar beglaubigter Gesellschaftsvertrag (bei einer GmbH & Co. KG wird der Handelsregistereintrag oder Komplementär-GmbH benötigt);
• Bei juristischen Personen in Gründung:Kopie des notariell beglaubigten Gesellschaf |
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