Ein kurzes Zusammentreffen mehrerer Personen zum Austausch von Begrüßungen oder Ähnlichem stellt keine verbotene "Ansammlung" dar
OLG Koblenz, 08.03.2021, 3 OWi 6 SsRs 395/2
Das Amtsgericht sah in erster Instanz in dem Zusammentreffen der vier Personen eine verbotene Ansammlung (§ 4 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 der 4. CoBeVO) und verurteilte den Betroffenen zu einem Bußgeld von 100 €. |