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Insolvenzrecht A bis Z
Pensionsfonds
Der Pensionsfonds, welcher dem Arbeitnehmer einen eigenen Leistungsanspruch einräumen muss, ist grundlegend in § 112 Abs.1 VAG geregelt. 

Auch der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbständige und vom Arbeitgeber getrennt organisierte Rechtspersönlichkeit.  


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11