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Pensionsfonds |
Der Pensionsfonds, welcher dem Arbeitnehmer einen eigenen Leistungsanspruch einräumen muss, ist grundlegend in § 112 Abs.1 VAG geregelt.
Auch der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbständige und vom Arbeitgeber getrennt organisierte Rechtspersönlichkeit. |
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