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Betriebliche Altersvorsorge: Insolvenzschutz von Gewinnbeteiligungen auf einem Darlehenskonto |
Insolvenzgeschützt sind Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge:
insb. Geldleistungen, Gewinnbeteiligungen, die auf einem Darlehenskonto des Arbeitnehmers gutgeschrieben werden, können dann Leistungen der betrieblichen Altersversorgung darstellen, wenn das Darlehen erst nach Eintritt eines Versorgungsfalles rückzahlbar wird, BAG ZIP 1981, 304; Hess Sanierungshandbuch Kapitel 37 Rdnr. 36.
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