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Rechtsstaatsprinzip |
Über Art.2 Abs.1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip (insbes. Übermaßverbot) sind verfassungsrechtlich abgesichert:
- Rechtsschutzgewährungsanspruch auch im Zivilprozess - Keine Strafe ohne Schuld (nulla poena sine culpa) - Unschuldsvermutung bis zur Verurteilung - Verbot überlanger Strafverfahren - Recht auf ein faires Verfahren |
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