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Insolvenzrecht A bis Z
Idealbild des Staatsbürgers
Dem GG ist ein aus seinem Text und Geist zu entwickelndes Idealbild des Staatsbürgers zu entnehmen, das der Staat in seiner Rechtsordnung berücksichtigt.

Dazu das BVerfG:

 "Das Grundgesetz ist eine wertgebundene Ordnung, die den Schutz von Freiheit und Menschenwürde als den obersten Zweck allen Rechts erkennt; sein Menschenbild ist nicht das des selbstherrlichen Individuums, sondern das der in der Gemeinschaft stehenden und ihr vielfältig verpflichteten Persönlichkeit."


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11