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Insolvenzrecht A bis Z
fair trail: Grundsatz der Waffengleichheit

Das Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 Abs.1 EMRK beeinflusst das Strafverfahren in vielerlei Hinsicht. Abstrakt bestimmt es, dass der Angeklagte nicht zum bloßen Objekt des Strafprozesses verkommt.Außerdem postuliert es den Grundsatz der Waffengleichheit.



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