|
Verjährung von Straftaten: Berücksichtigung bei der Strafzumessung |
Die Begehung einer verjährten Straftat kann - wenn auch mit minderem Gewicht - zu Ungunsten eines Angeklagten in der Strafmessung Berücksichtigung finden.
BGH 2 StR 130/10 Beschluss vom 18. August 2010. |
|
|