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Prozesskostenhilfe: mutwillige Klageerhebung |
Eine verständige Partei würde im wirtschaftlichen Interesse daher davon absehen, ungeachtet des über den Versicherer bestehenden Rechtsschutzes kostenpflichtig einen weiteren Anwalt zu mandatieren (in diesem Sinne auch OLG Frankfurt VersR 2005, 1550, 1551).
BGH Beschluss vom 06.07.2010 - VI ZB 31/08
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