insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Insolvenzrecht A bis Z
Nachlassverfahren
Nachlassverfahren

Wenn der Verstorbene seinen Hauptwohnsitz zum Todeszeitpunkt in der Stadt oder im Landkreis X hat, ist das Nachlassgericht zuständig für:

  • die Ermittlung der Erben, wenn zum Nachlass ein Grundstück, eine Eigentumswohnung oder sonstiges Vermögen gehört, dessen Wert die Beerdigungskosten übersteigt
  • die Erteilung von Erbscheinen und Aufnahme von entsprechenden Erklärungen
  • Maßnahmen zur Nachlasssicherung
  • Entgegennahme und Beurkundung von Ausschlagungserklärungen
  • die amtliche Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen

Keine Zuständigkeit des Nachlassgerichts besteht für:

  • die Berechnung und Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen
  • die Vermittlung der Erbauseinandersetzung und die Verteilung des Nachlasses
  • die Beratung über die inhaltliche Gestaltung von letztwilligen Verfügungen


zurück

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11